Verein für Heimatpflege Tonnenheide e.V. | ||
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→ Das Dorf → Lage → Geschichte → Vereine Ortschaft TonnenheideMit der Landgemeindeordnung von 1841 für die Provinz Westfalen wurde aus den bisherigen Bauernschaften der Gemeinde Rahden, die flächenmäßig deckungsgleich mit dem Kirchspiel Rahden waren, wieder das Amt Rahden mit den selbstständigen Gemeinden Großendorf, Kleinendorf, Varl, Ströhen und Wehe. Zur Gemeinde Wehe gehörte damals auch Tonnenheide, und es gab die Schulbezirke Wehe und Tonnenheide.Im Laufe der Jahre ergaben sich zwischen Wehe und Tonnenheide immer wieder Reibereien, insbesondere wegen Schulangelegenheiten. Auf beiden Seiten wurde der Wunsch laut sich zu trennen, mit dem Ziel, zwei eigenständige Gemeinden zu bilden. In der Sitzung der Gemeindeversammlung vom 10.07.1856 wurden dazu konkrete Vorschläge unterbreitet. Da Einwohnerzahlen und Flächengrößen der beiden Schulbezirke in etwa gleich waren, konnte und sollte es bei der bisherigen Lastenverteilung bleiben. Da kein nennenswertes Vermögen vorhanden war, brauchte eine Vermögensverteilung nicht vorgenommen zu werden; der Kassenbestand sollte geteilt werden. In einer weiteren Sitzung am 16.01.1857 wurde man sich auch über die Grenzen einig, die zwischen den ehemaligen Schulbezirken verlaufen sollten. Die so getroffenen Vorschläge und Vereinbarungen wurden durch allerhöchste Kabinetts-Order vom 1. Mai 1858 und die Regierungsverfügung vom 27. Mai 1858 sanktioniert. Zu einer letzten gemeinsamen Gemeindeversammlung kam es am 28.07.1858; hier wurden die Regelungen der Kabinetts-Order und der Regierungsverfügung einstimmig akzeptiert. Am gleichen Tage fand die konstituierenden Sitzung der Gemeindeversammlung Tonnenheide statt. Das darüber erstellte Protokoll wird nachfolgend in der damaligen Schriftweise im Wortlaut wiedergegeben: "Verhandelt, Rahden, den 28. Juli 1858. Nachdem im Folge Allerhöchster Kabinets-Order vom 1. Mai und der Regierungsverfügung vom 27. Mai aus dem bisherigen Schulbezirke Tonnenheide ein selbstständiger Gemeindebezirk gebildet worden ist, wurden heute der bisherige Ortsvorsteher Strathmann als Gemeindevorsteher und die bisherigen Gemeindeverordneten Deters, Rattelmann, Schmalgemeyer und Döpke als Gemeindeverordnete der neuen Gemeinde Tonnenheide eingeführt und durch Handschlag in Pflicht genommen. Der Gemeindevorsteher Strathmann unter Hinweisung auf seinen von ihm am 27. Mai 1852 als Vorsteher von Tonnenheide geleisteten Eid. Die Gemeindeversammlung von Tonnenheide ist hiernach constituiert. Der Gemeindeverordnete Ohle war ausgeblieben, weshalb dessen Einführung nachgeholt werden muß. Mit Bezug auf § 26 der Gemeindeverordnung vom 19. März 1856 beschloß die Gemeindeversammlung, zu erklären, dass die Zahl von 6 Gemeindeverordneten für die Gemeinde Tonnenheide ausreichend sei, und dass für den zum Gemeindevorsteher ernannten Ortsvorsteher und bisherigen Gemeindeverordneten Strathmann eine Ergänzungswahl erforderlich sei, solche mit bei der im November d. Js. stattfindenden regelmäßigen Umwahl der Gemeindeverordneten vorgenommen werden soll, damit die stimmberechtigten Einwohner der Gemeinde nicht zu oft durch Wahlhandlungen von ihren Arbeiten abgehalten werden." Der Begriff Gemeindevorsteher galt bis 1935. Von da an bis einschließlich Dezember 1972 stand der Gemeinde ein Bürgermeister vor. Mit der kommunalen Neuordnung im Jahr 1973 wurde der Begriff Ortsvorsteher eingeführt. Der Ortsvorsteher hat die Aufgabe, sich für die Belange der Ortschaft einzusetzen und sie im Rat und gegenüber der Verwaltung zu vertreten. Bis zur Gebietsreform am 1. Januar 1973 wuchs die Bevölkerungszahl auf 2000 Einwohner. Die Ortsteile Schmalge und Osterwald wurden 1973 der Stadt Espelkamp zugeordnet. ![]() 1985 wurde eine Silbermedaille im Landeswettbewerb gewonnen, 1987 folgte dann ebenfalls auf Landesebene eine Goldmedaille, und im gleichen Jahr wurde im Bundeswettbewerb eine Silbermedaille sowie ein Sonderpreis errungen. Der Text der Sonderpreis-Urkunde lautet: "In Würdigung beispielhafter Leistungen bei der planmäßigen Pflanzung von Flurgehölzen an Gräben, Gewässern, Straßen und Wirtschaftswegen im Sinne eines Biotop-Verbundsystems sowie der Anlage von Wasser- und Feuchtbiotopen hat die Bundeskommission Tonnenheide eine Sonderauszeichnung zuerkannt." |
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